Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ
Gefördert werden Investitionen zur Energieeinsparung und Effizienzsteigerung in öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen im Besitz der öffentlichen Hand oder gemeinnütziger Organisationen, die dem Allgemeinwohl dienen.
Zu förderfähigen Gebäude und Einrichtungen zählen:
Fördergegenstände laut Richtlinie und Fördergrundsätzen
Förderfähige Maßnahmen:
Kombinierbare Zusatzmaßnahmen:
Antragsberechtigt innerhalb der Richtlinie sind:
Antragsberechtigt innerhalb der Fördergrundsätze sind:
Die Vorhabenauswahl erfolgt auf der Grundlage folgender Auswahlkriterien:
Das Programm hat ein Gesamtvolumen von 88.927.412 €
Anträge können ab sofort bis zum 30.06.2027 eingereicht werden.
Weitere Informationen: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER
Mit dem Programm Sachsen-Anhalt Stromspeicher werden Investitionen zur Speicherung von Strom aus erneuerbar erzeugten Energiequellen in Unternehmen und Kommunen gefördert. Zuwendungszweck ist die Förderung von Investitionen zur Speicherung von Strom aus erneuerbaren Quellen. Das Ziel der Förderung ist es, diesen Strom auf diese Weise in das Stromsystem zu integrieren und dadurch eine Verringerung von Treibhausgas-Emissionen zu erreichen.
Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von
50% für kleine Unternehmen
40% für mittlere Unternehmen
30% für große Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts
Gefördert werden investive Maßnahmen in stationäre, elektrochemische Energiespeicher (Stromspeicher) mit einer Speicherkapazität von mehr als 30 Kilowattstunden für erneuerbar erzeugten Strom inklusive dem dafür erforderlichen Batteriemanagementsystem sowie dem Speicher-Wechselrichter
Die Zugangsvoraussetzung ergeben sich aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Speicherung von erneuerbar erzeugtem Strom in Unternehmen.
Die Vorhabenauswahl erfolgt auf der Grundlage folgender Auswahlkriterien:
Was Sie beachten sollten:
Für diesen Förderaufruf steht ein Gesamtvolumen von 11 Millionen Euro zur Bewilligung zur Verfügung
Anträge können ab sofort bis zum 29.11.2024 eingereicht werden.
Weitere Informationen: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Förderaufruf Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER
vorläufige Fassung der Richtlinie Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER
Sachsen-Anhalt ENERGIE
Nicht-rückzahlbarer Zuschuss
Gefördert werden investive Maßnahmen, die sowohl durch Energieeffizienzmaßnahmen als auch durch Energieeinsparmaßnahmen zur Einsparung von Treibhausgasemissionen führen.
Förderfähige Maßnahmen sind:
Hinweis: Eine alleinige Förderung von Energieerzeugungsanlagen (bspw. Photovoltaikanlagen) und Speichern ist nicht möglich.
Die erforderlichen Mittel werden vom Energieministerium aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereitgestellt.
Insgesamte Fördersumme beträgt 42 Millionen Euro
Der Höchstbetrag liegt bei einer Million Euro
Anträge können ab sofort bis zum 30.06.2027 eingereicht werden.
Weitere Informationen: Sachsen-Anhalt ENERGIE (ib-sachsen-anhalt.de)
Wir beraten Sie gerne.