Aktuelle Speicherförderungen
Sachsen-Anhalt

Speicherförderungen in Sachsen-Anhalt

Name des Programms:

Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ

Ziel der Förderung:

Gefördert werden Investitionen zur Energieeinsparung und Effizienzsteigerung in öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen im Besitz der öffentlichen Hand oder gemeinnütziger Organisationen, die dem Allgemeinwohl dienen.

Zu förderfähigen Gebäude und Einrichtungen zählen:

  • Kindergärten, Schulen (inkl. Sportstätten)
  • Sport- und Schwimmbäder mit öffentlicher Nutzung
  • Museen, Bibliotheken, Kulturzentren, Theater, Konzerthäuser, Denkmäler
  • Erwachsenenbildungseinrichtungen
  • Verwaltungsgebäude

Was wird gefördert?

Fördergegenstände laut Richtlinie und Fördergrundsätzen

Förderfähige Maßnahmen:

  1. Energieeffizienz-Maßnahmen am Gebäude:
    Verbesserungen an Fassade, Dach, Fenstern, Türen, Heizung, Kühlung etc.

  2. Technische Verbesserungen:
    Austausch ineffizienter Anlagen, Installation von Wärmerückgewinnung, Prozessoptimierung.

Kombinierbare Zusatzmaßnahmen:

  1. Erneuerbare Energieerzeugung vor Ort:
    Photovoltaik, Wärmepumpen für Eigenbedarf

  2. Energiespeicheranlagen:
    Speicher für mindestens 75 % erneuerbare Energie vom Standort

  3. Anbindung an Fernwärme- oder Kältesysteme:
    Anschluss an effiziente Netze

  4. Digitalisierung des Gebäudes:
    Verkabelung für smarte Gebäudesteuerung und Breitbandnutzung

  5. Ökologische Zusatzmaßnahmen:
    Gründächer, Regenwassernutzung am Gebäude.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt innerhalb der Richtlinie sind:

  • Gebietskörperschaften
  • Kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts u.a. (siehe Förderaufruf)
  • anerkannte Träger der freien Jugendhilfe als Eigentümer der Liegenschaft der Kindertageseinrichtung, Träger von Schulen in kommunaler Trägerschaft im Land Sachsen-Anhalt und die Träger von Schulen in freier Trägerschaft, die gemäß § 18 Abs. 1 und 2 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) Finanzhilfen für Schulstandorte in Sachsen- Anhalt erhalten
  • Träger der nach dem Erwachsenenbildungsgesetz Sachsen-Anhalt (EBG LSA) anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung

Antragsberechtigt innerhalb der Fördergrundsätze sind:

  • Einrichtungen in Trägerschaft des Landes Sachsen-Anhalt

Förderkonditionen:

Die Vorhabenauswahl erfolgt auf der Grundlage folgender Auswahlkriterien:

  • Einbettung des Gebäudes in die Klima- und Nutzungsstrategie der Antragstellenden
  • Prozentuale Endenergieeinsparung
  • Fördereffizienz
  • Einsatz erneuerbarer Energien oder naturbasierter Lösungen

Förderhöhe:

Das Programm hat ein Gesamtvolumen von 88.927.412 €

Laufzeit des Programms:

Anträge können ab sofort bis zum 30.06.2027 eingereicht werden.

Weitere Informationen: Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Förderaufruf Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ

vorläufige Fassung der Richtlinie Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ

Name des Programms:

Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER

Ziel der Förderung:

Mit dem Programm Sachsen-Anhalt Stromspeicher werden Investitionen zur Speicherung von Strom aus erneuerbar erzeugten Energiequellen in Unternehmen und Kommunen gefördert. Zuwendungszweck ist die Förderung von Investitionen zur Speicherung von Strom aus erneuerbaren Quellen. Das Ziel der Förderung ist es, diesen Strom auf diese Weise in das Stromsystem zu integrieren und dadurch eine Verringerung von Treibhausgas-Emissionen zu erreichen.

Art der Förderung:

Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von

50% für kleine Unternehmen
40% für mittlere Unternehmen
30% für große Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts

Was wird gefördert?

Gefördert werden investive Maßnahmen in stationäre, elektrochemische Energiespeicher (Stromspeicher) mit einer Speicherkapazität von mehr als 30 Kilowattstunden für erneuerbar erzeugten Strom inklusive dem dafür erforderlichen Batteriemanagementsystem sowie dem Speicher-Wechselrichter

  • Investitionen in das Anlagevermögen
  • Planungsleistungen (max. 20% der Gesamtausgaben)

Wer wird gefördert?

  • private und öffentliche Unternehmen
  • sonstige juristische Personen

Förderkonditionen:

Die Zugangsvoraussetzung ergeben sich aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Speicherung von erneuerbar erzeugtem Strom in Unternehmen.

Die Vorhabenauswahl erfolgt auf der Grundlage folgender Auswahlkriterien:

  • der Beitrag des Vorhabens zur Minderung der Treibhausgasemissionen
  • die Fördereffizienz
  • die Unternehmensklasse und Unternehmensgröße
  • die erneuerbaren Energien, Nachhaltigkeit, Umweltschutz

Was Sie beachten sollten:

  • mindestens 30 kWh Speicherkapazität
  • der Stromspeicher muss mit einer Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie verbunden werden und darauf mindestens 75% seiner Energie beziehen

Förderhöhe:

Für diesen Förderaufruf steht ein Gesamtvolumen von 11 Millionen Euro zur Bewilligung zur Verfügung

Laufzeit des Programms:

Anträge können ab sofort bis zum 29.11.2024 eingereicht werden.

Weitere Informationen: Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Förderaufruf Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER

vorläufige Fassung der Richtlinie Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER

Name des Programms:

Sachsen-Anhalt ENERGIE

Art der Förderung:

Nicht-rückzahlbarer Zuschuss

Was wird gefördert?

Gefördert werden investive Maßnahmen, die sowohl durch Energieeffizienzmaßnahmen als auch durch Energieeinsparmaßnahmen zur Einsparung von Treibhausgasemissionen führen.
Förderfähige Maßnahmen sind:

  • Investitionen in das Anlagevermögen
  • Ausgaben für Nebenkosten (z. B. Planungskosten)
  • Gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (z.B. an Fassade, Dach, Fenstern, Türen, Toren, Heizung, Kühlung)
  • nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie
    • der Austausch ineffizienter technischer Anlagen und Aggregate
    • die Installation von Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung
    • Maßnahmen zur energetischen Prozessoptimierung

Hinweis: Eine alleinige Förderung von Energieerzeugungsanlagen (bspw. Photovoltaikanlagen) und Speichern ist nicht möglich.

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen
  • große Unternehmen

Förderkonditionen:

  • Für die Förderung eines Projektes ist eine umfassende Expertenanalyse der vorhandenen Energiesparpotenziale im Unternehmen erforderlich.
  • Der Antragsteller muss ein Energieaudit oder Energiemanagementsystem nachweisen.
  • Dieses Audit oder System muss von einer geeigneten Person durchgeführt werden, deren Eignung durch die Eintragung in die öffentliche Energieauditorenliste des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder den Nachweis entsprechender Qualifikationen erbracht wird.
  • Die Förderung zielt hauptsächlich auf Energiesparmaßnahmen ab.
  • Zusätzliche Projekte wie Energiespeicherung oder erneuerbare Energieerzeugung können nur ergänzend gefördert werden.
  • Die geförderten Projekte müssen im Bundesland Sachsen-Anhalt umgesetzt werden.
  • Unternehmen können gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen im Rahmen der Förderung mit Investitionen in Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen kombinieren.
  • Unterstützte Installationen umfassen beispielsweise Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen.
  • Förderfähig sind auch Energiespeicher, Ladeinfrastrukturen sowie die Anbindung an Fernwärmenetze.

Förderhöhe:

Die erforderlichen Mittel werden vom Energieministerium aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereitgestellt.
Insgesamte Fördersumme beträgt 42 Millionen Euro

  • bis zu 50 Prozent für kleine Betriebe
  • bis zu 35 Prozent mittlere Betriebe
  • bis zu 20 Prozent große Unternehmen

Der Höchstbetrag liegt bei einer Million Euro

Laufzeit des Programms:

Anträge können ab sofort bis zum 30.06.2027 eingereicht werden.

Weitere Informationen: Sachsen-Anhalt ENERGIE (ib-sachsen-anhalt.de)

Weitere Informationen: Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt

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